Kinderpfleger-Gehalt 2026 bei der Caritas: S 2, S 3 und S 4 im Vergleich
Für Kinderpflegerinnen, Kinderpfleger und Sozialassistenten kennt die Anlage 33 der AVR Caritas drei Entgeltgruppen — und der Unterschied zwischen ihnen ist bares Geld: S 2 für einfache Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung, S 3 mit staatlicher Anerkennung und S 4 bei schwieriger Tätigkeit. Diese Seite zeigt alle drei Gruppen im direkten Vergleich, was davon netto übrig bleibt und wie der Aufstieg bis zur Erzieherin finanziell aussieht.
Gehaltstabelle: S 2, S 3 und S 4 im Vergleich
Die monatlichen Tabellenentgelte 2026 (gültig 01.02.2026 – 31.03.2027) im direkten Vergleich. Zu jedem Wert kommt die SuE-Zulage von 130 € hinzu, bei Teilzeit jeweils anteilig.
| Stufe | S 2 (ohne Anerkennung) | S 3 (mit Anerkennung) | S 4 (schwierige Tätigkeit) |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.908,36 | 3.119,87 | 3.291,46 |
| Stufe 2 | 3.030,97 | 3.320,05 | 3.504,21 |
| Stufe 3 | 3.121,67 | 3.506,28 | 3.698,06 |
| Stufe 4 | 3.220,16 | 3.677,28 | 3.829,61 |
| Stufe 5 | 3.330,92 | 3.755,52 | 3.956,37 |
| Stufe 6 | 3.441,69 | 3.848,98 | 4.156,33 |
Die staatliche Anerkennung bringt in Stufe 1 rund 212 € mehr, die schwierige Tätigkeit noch einmal rund 172 €.
Was bleibt netto? Die S 3 über alle Stufen
Beispielrechnung nach amtlichem Programmablaufplan (PAP 2026) für die Kerngruppe S 3 — Steuerklasse I, gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos, ohne Kirchensteuer, Vollzeit:
| Stufe | Brutto | Netto (≈) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.249,87 | ≈ 2.194,61 |
| Stufe 2 | 3.450,05 | ≈ 2.305,75 |
| Stufe 3 | 3.636,28 | ≈ 2.408,14 |
| Stufe 4 | 3.807,28 | ≈ 2.501,36 |
| Stufe 5 | 3.885,52 | ≈ 2.543,75 |
| Stufe 6 | 3.978,98 | ≈ 2.594,22 |
Drei typische Situationen
Das eigene Szenario — Steuerklasse, Bundesland, Kinder, Beschäftigungsumfang — lässt sich im Rechner durchspielen:
Jetzt Brutto & Netto berechnenDer Aufstiegspfad: von S 2 bis zur Erzieherin
Kaum ein Berufsfeld der Anlage 33 hat einen so klaren Karrierepfad — jede Station ist ein messbarer Gehaltssprung (Tabellenentgelt Stufe 1):
- S 2 · Einstieg ohne staatliche Anerkennung
2.908,36 € — Basis - S 3 · Staatliche Anerkennung als Kinderpfleger
+ 212 € → 3.119,87 € - S 4 · Schwierige Tätigkeit (z. B. erhöhter Betreuungsbedarf)
+ 172 € → 3.291,46 € - S 8a · Weiterbildung zur Erzieherin / zum Erzieher
+ 218 € → 3.509,44 € · zur Erzieher-Gehaltsseite
Eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) wird als ein Jahr Berufserfahrung angerechnet — wer sie abschließt, startet in der neuen Gruppe also in der Regel direkt in Stufe 2.
Wer wird wo eingruppiert?
S 2 — einfache Tätigkeit
Beschäftigte, die als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger in einfacher Tätigkeit arbeiten, typischerweise ohne staatliche Anerkennung — etwa Ergänzungs- und Betreuungskräfte in Krippe und Kita.
S 3 — mit staatlicher Anerkennung
Staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit entsprechender Tätigkeit — die Kerngruppe der pädagogischen Ergänzungskräfte in katholischen Kitas.
S 4 — schwierige Tätigkeit
Kinderpfleger, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit heraushebt (etwa Gruppen mit erhöhtem Betreuungs- oder Förderbedarf), sowie Heilerziehungspflegehelferinnen und Heilerziehungspflegehelfer. Maßgeblich ist immer die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.
Jahressonderzahlung
Zusätzlich zum Monatsentgelt gibt es die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33: Sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt, Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember; für Monate ohne Entgeltanspruch wird gezwölftelt. In die Bemessung fließt neben dem Tabellenentgelt auch die SuE-Zulage ein. Zuletzt betrug der Satz in den Gruppen S 2 bis S 9 84,51 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts; im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — für die Anlage 33 ist die Übernahme durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas maßgeblich.
Häufige Fragen zum Kinderpfleger-Gehalt
Je nach Entgeltgruppe zwischen 3.038,36 € und 4.286,33 € brutto monatlich (inklusive 130 € SuE-Zulage, Vollzeit): In S 2 starten Kräfte ohne staatliche Anerkennung, in S 3 staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, in S 4 Beschäftigte mit schwieriger Tätigkeit. Hinzu kommt die Jahressonderzahlung im November.
S 2 gilt für einfache Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung, S 3 für anerkannte Kinderpfleger, S 4 für schwierige Tätigkeit (etwa Gruppen mit erhöhtem Betreuungsbedarf) sowie Heilerziehungspflegehelfer. In Stufe 1 bringt die staatliche Anerkennung rund 212 € mehr im Monat, die schwierige Tätigkeit weitere rund 172 €.
Finanziell deutlich: Der Wechsel von S 4 nach S 8a bringt in Stufe 1 rund 218 € mehr Tabellenentgelt. Über die Karriere wächst der Abstand — die Endstufe der Erzieher-Gruppe S 8a liegt rund 820 € über der Endstufe der S 3. Eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) wird zudem als ein Jahr Berufserfahrung für die Stufenzuordnung angerechnet.
Über sechs Erfahrungsstufen: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei weiteren, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und Stufe 6 nach fünf Jahren — insgesamt 15 Jahre bis zur Endstufe (verkürzte Laufzeiten seit dem 1. Oktober 2024). Wer mit Berufserfahrung einsteigt, wird ab einem Jahr direkt der Stufe 2 und ab drei Jahren der Stufe 3 zugeordnet.
Ja, anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang: Bei einer 75-%-Stelle sind es 97,50 € statt 130 € monatlich. Auch das Tabellenentgelt wird anteilig gezahlt — im Rechner lässt sich jeder Beschäftigungsumfang durchspielen.
Die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33 wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt; Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember. Zuletzt betrug sie 84,51 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts in den Gruppen S 2 bis S 9 (inklusive SuE-Zulage in der Bemessung). Im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — ob und wann die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas dies für die Anlage 33 übernimmt, ist deren Beschluss vorbehalten.