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Entgelttabelle 2026 · AVR Caritas Anlage 33

Kinderpfleger-Gehalt 2026 bei der Caritas: S 2, S 3 und S 4 im Vergleich

Für Kinderpflegerinnen, Kinderpfleger und Sozialassistenten kennt die Anlage 33 der AVR Caritas drei Entgeltgruppen — und der Unterschied zwischen ihnen ist bares Geld: S 2 für einfache Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung, S 3 mit staatlicher Anerkennung und S 4 bei schwieriger Tätigkeit. Diese Seite zeigt alle drei Gruppen im direkten Vergleich, was davon netto übrig bleibt und wie der Aufstieg bis zur Erzieherin finanziell aussieht.

3.038,36 € – 4.286,33 €
Monatsbrutto über alle drei Gruppen (Stufe 1 bis 6, Vollzeit, inkl. 130 € SuE-Zulage)

Gehaltstabelle: S 2, S 3 und S 4 im Vergleich

Die monatlichen Tabellenentgelte 2026 (gültig 01.02.2026 – 31.03.2027) im direkten Vergleich. Zu jedem Wert kommt die SuE-Zulage von 130 € hinzu, bei Teilzeit jeweils anteilig.

Monatliches Tabellenentgelt in Euro (Vollzeit, ohne Zulage)
StufeS 2 (ohne Anerkennung)S 3 (mit Anerkennung)S 4 (schwierige Tätigkeit)
Stufe 12.908,363.119,873.291,46
Stufe 23.030,973.320,053.504,21
Stufe 33.121,673.506,283.698,06
Stufe 43.220,163.677,283.829,61
Stufe 53.330,923.755,523.956,37
Stufe 63.441,693.848,984.156,33

Die staatliche Anerkennung bringt in Stufe 1 rund 212 € mehr, die schwierige Tätigkeit noch einmal rund 172 €.

Was bleibt netto? Die S 3 über alle Stufen

Beispielrechnung nach amtlichem Programmablaufplan (PAP 2026) für die Kerngruppe S 3 — Steuerklasse I, gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos, ohne Kirchensteuer, Vollzeit:

Brutto (inkl. SuE-Zulage) und geschätztes Netto je Stufe
StufeBruttoNetto (≈)
Stufe 13.249,87≈ 2.194,61
Stufe 23.450,05≈ 2.305,75
Stufe 33.636,28≈ 2.408,14
Stufe 43.807,28≈ 2.501,36
Stufe 53.885,52≈ 2.543,75
Stufe 63.978,98≈ 2.594,22

Drei typische Situationen

Berufseinstieg, ledig (S 3, Stufe 1, Vollzeit, Steuerklasse I)
3.249,87 € brutto → ≈ 2.194,61 € netto
Berufserfahren, verheiratet, zwei Kinder (S 3, Stufe 4, Vollzeit, Steuerklasse III)
3.807,28 € brutto → ≈ 2.839,06 € netto
Teilzeit 75 % (S 3, Stufe 3, Steuerklasse I) — der Kita-Klassiker
2.727,21 € brutto → ≈ 1.899,46 € netto

Das eigene Szenario — Steuerklasse, Bundesland, Kinder, Beschäftigungsumfang — lässt sich im Rechner durchspielen:

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Der Aufstiegspfad: von S 2 bis zur Erzieherin

Kaum ein Berufsfeld der Anlage 33 hat einen so klaren Karrierepfad — jede Station ist ein messbarer Gehaltssprung (Tabellenentgelt Stufe 1):

Eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) wird als ein Jahr Berufserfahrung angerechnet — wer sie abschließt, startet in der neuen Gruppe also in der Regel direkt in Stufe 2.

Wer wird wo eingruppiert?

S 2 — einfache Tätigkeit

Beschäftigte, die als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger in einfacher Tätigkeit arbeiten, typischerweise ohne staatliche Anerkennung — etwa Ergänzungs- und Betreuungskräfte in Krippe und Kita.

S 3 — mit staatlicher Anerkennung

Staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit entsprechender Tätigkeit — die Kerngruppe der pädagogischen Ergänzungskräfte in katholischen Kitas.

S 4 — schwierige Tätigkeit

Kinderpfleger, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit heraushebt (etwa Gruppen mit erhöhtem Betreuungs- oder Förderbedarf), sowie Heilerziehungspflegehelferinnen und Heilerziehungspflegehelfer. Maßgeblich ist immer die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.

Jahressonderzahlung

Zusätzlich zum Monatsentgelt gibt es die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33: Sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt, Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember; für Monate ohne Entgeltanspruch wird gezwölftelt. In die Bemessung fließt neben dem Tabellenentgelt auch die SuE-Zulage ein. Zuletzt betrug der Satz in den Gruppen S 2 bis S 9 84,51 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts; im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — für die Anlage 33 ist die Übernahme durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas maßgeblich.

Häufige Fragen zum Kinderpfleger-Gehalt

Je nach Entgeltgruppe zwischen 3.038,36 € und 4.286,33 € brutto monatlich (inklusive 130 € SuE-Zulage, Vollzeit): In S 2 starten Kräfte ohne staatliche Anerkennung, in S 3 staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, in S 4 Beschäftigte mit schwieriger Tätigkeit. Hinzu kommt die Jahressonderzahlung im November.

S 2 gilt für einfache Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung, S 3 für anerkannte Kinderpfleger, S 4 für schwierige Tätigkeit (etwa Gruppen mit erhöhtem Betreuungsbedarf) sowie Heilerziehungspflegehelfer. In Stufe 1 bringt die staatliche Anerkennung rund 212 € mehr im Monat, die schwierige Tätigkeit weitere rund 172 €.

Finanziell deutlich: Der Wechsel von S 4 nach S 8a bringt in Stufe 1 rund 218 € mehr Tabellenentgelt. Über die Karriere wächst der Abstand — die Endstufe der Erzieher-Gruppe S 8a liegt rund 820 € über der Endstufe der S 3. Eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) wird zudem als ein Jahr Berufserfahrung für die Stufenzuordnung angerechnet.

Über sechs Erfahrungsstufen: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei weiteren, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und Stufe 6 nach fünf Jahren — insgesamt 15 Jahre bis zur Endstufe (verkürzte Laufzeiten seit dem 1. Oktober 2024). Wer mit Berufserfahrung einsteigt, wird ab einem Jahr direkt der Stufe 2 und ab drei Jahren der Stufe 3 zugeordnet.

Ja, anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang: Bei einer 75-%-Stelle sind es 97,50 € statt 130 € monatlich. Auch das Tabellenentgelt wird anteilig gezahlt — im Rechner lässt sich jeder Beschäftigungsumfang durchspielen.

Die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33 wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt; Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember. Zuletzt betrug sie 84,51 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts in den Gruppen S 2 bis S 9 (inklusive SuE-Zulage in der Bemessung). Im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — ob und wann die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas dies für die Anlage 33 übernimmt, ist deren Beschluss vorbehalten.

Quellen & Methodik: Entgeltwerte aus der Vergütungstabelle zur Anlage 33 der AVR Caritas, gültig 01.02.2026 – 31.03.2027 (Beschluss der Bundeskommission, +2,8 %); Stufenlaufzeiten gemäß SuE-Beschluss mit Wirkung zum 01.10.2024. Netto-Werte berechnet nach dem amtlichen Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF), validiert gegen den amtlichen BMF-Steuerrechner. Zuletzt geprüft: 17.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist allein die Gehaltsabrechnung.