Entgeltgruppe S 9: Gehalt für Heilpädagogen und Gruppenleitungen 2026
Die Entgeltgruppe S 9 vergütet herausgehobene pädagogische Tätigkeiten der Anlage 33 — und sie ist ungewöhnlich: Drei ganz verschiedene Wege führen hinein. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit entsprechender Tätigkeit, Erzieherinnen und Erzieher als ständige Gruppenleitung sowie Leitungen kleiner Kindertagesstätten unter 40 Plätzen werden alle hier eingruppiert.
Gehaltstabelle S 9 — gültig ab 01.02.2026
| Stufe | Tabellenentgelt | SuE-Zulage | Gesamt brutto |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.648,68 | + 130,00 | 3.778,68 |
| Stufe 2 | 3.887,42 | + 130,00 | 4.017,42 |
| Stufe 3 | 4.166,69 | + 130,00 | 4.296,69 |
| Stufe 4 | 4.580,02 | + 130,00 | 4.710,02 |
| Stufe 5 | 4.970,99 | + 130,00 | 5.100,99 |
| Stufe 6 | 5.272,60 | + 130,00 | 5.402,60 |
Stufenaufstieg: Stufe 1 → 2: +239 € · Stufe 2 → 3: +279 € · Stufe 3 → 4: +413 € · Stufe 4 → 5: +391 € · Stufe 5 → 6: +302 €. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten verkürzte Laufzeiten — 15 statt 17 Jahre bis zur Endstufe.
Was bleibt netto?
Beispielrechnung nach amtlichem Programmablaufplan (PAP 2026) — Steuerklasse I, gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos, ohne Kirchensteuer, Vollzeit:
| Stufe | Brutto | Netto (≈) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.778,68 | ≈ 2.485,82 |
| Stufe 2 | 4.017,42 | ≈ 2.614,88 |
| Stufe 3 | 4.296,69 | ≈ 2.763,91 |
| Stufe 4 | 4.710,02 | ≈ 2.980,76 |
| Stufe 5 | 5.100,99 | ≈ 3.181,61 |
| Stufe 6 | 5.402,60 | ≈ 3.333,87 |
Drei typische Situationen
Das eigene Szenario — Steuerklasse, Bundesland, Kinder, Beschäftigungsumfang — lässt sich im Rechner durchspielen:
Jetzt Brutto & Netto berechnenDrei Wege in die S 9
Die S 9 ist keine homogene Gruppe — sie bündelt drei Karrierewege, die finanziell gleich vergütet werden, sich inhaltlich aber stark unterscheiden:
- Weg 1 · Heilpädagoge mit staatlicher Anerkennung
Über die Fachschul-Weiterbildung — der klassische Qualifikationsweg - Weg 2 · Erzieher als ständige Gruppenleitung
Aus S 8a/S 8b über die Übernahme von Leitungsverantwortung · zur Erzieher-Seite - Weg 3 · Leitung einer kleinen Kita (unter 40 Plätze)
Ab 40 Plätzen geht es weiter in S 13 · zur Kita-Leitungs-Seite
Für Erzieherinnen und Erzieher ist Weg 2 der naheliegendste: Aus S 8b bringt die Gruppenleitung rund 70 € mehr Tabellenentgelt in Stufe 1 — und seit 2025 zusätzlich eine Zulage.
Neu seit Juni 2025: Gruppenleiterzulage von mindestens 180 €
Mit Beschluss der Bundeskommission vom 5. Juni 2025 wurde die Gruppenleiterzulage (Ziffern 30 und 31 der Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen, Anhang B der Anlage 33) auf mindestens 180 € erhöht. Zugleich wurde eine neue Zulage für Leitungskräfte und deren bestellte ständige Stellvertreter eingeführt, ebenfalls mindestens 180 €.
„Mindestens 180 €" ist eine Untergrenze; Träger können mehr zahlen. Ob die Zulage im konkreten Fall greift, hängt von der Tätigkeitsbeschreibung ab — nachfragen lohnt sich.
Wer wird in S 9 eingruppiert?
In S 9 eingruppiert sind Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit, Erzieherinnen und Erzieher als ständige Gruppenleitung, koordinierende Erzieher sowie Leitungen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung unter 40 Plätzen. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Wer die Leitung einer Kindertagesstätte ab 40 Plätzen übernimmt, wird in S 13 eingruppiert — der Einstieg in die Leitungslaufbahn.
Jahressonderzahlung
Zusätzlich zum Monatsentgelt gibt es die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33: Sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt, Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember; für Monate ohne Entgeltanspruch wird gezwölftelt. In die Bemessung fließt neben dem Tabellenentgelt auch die SuE-Zulage ein. Zuletzt betrug der Satz in den Gruppen S 2 bis S 9 84,51 % und in S 10 bis S 18 70,28 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts; im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — für die Anlage 33 ist die Übernahme durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas maßgeblich.
Häufige Fragen zum Gehalt in S 9
Nach Entgeltgruppe S 9 der AVR Anlage 33 zwischen 3.778,68 € (Stufe 1) und 5.402,60 € (Stufe 6) brutto monatlich — inklusive der SuE-Zulage von 130 €, Vollzeit. Im November kommt die Jahressonderzahlung hinzu.
Erzieherinnen und Erzieher als ständige Gruppenleitung, koordinierende Erzieher sowie Leitungen kleiner Kitas (unter 40 Plätze). Alle drei Wege werden gleich vergütet: 3.778,68 € bis 5.402,60 € inklusive Zulage.
Ja. Mit Beschluss der Bundeskommission vom 5. Juni 2025 wurde die Gruppenleiterzulage auf mindestens 180 € monatlich erhöht. Zusammen mit Tabellenentgelt und SuE-Zulage sind das in Stufe 1 rund 3.958,68 € brutto.
In Stufe 1 rund 70 € mehr Tabellenentgelt monatlich, in Stufe 6 rund 82 €. Hinzu kommt bei Gruppenleitung die Zulage von mindestens 180 €.
Mit der Übernahme der Leitung einer Kindertagesstätte ab 40 Plätzen erfolgt die Höhergruppierung nach S 13 — rund 329 € mehr Tabellenentgelt in Stufe 1. Bei größeren Einrichtungen steigt die Gruppe weiter bis S 18.