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Entgelttabelle 2026 · AVR Caritas Anlage 33

Entgeltgruppe S 11a: Gehalt für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter 2026

Die Entgeltgruppe S 11a ist die Basis-Entgeltgruppe für Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung bei Caritas-Trägern — der Einstieg in die akademischen Gruppen der Anlage 33. Wer in ein Feld mit schwieriger Tätigkeit wechselt, landet in S 11b und bekommt dort nicht nur ein höheres Tabellenentgelt, sondern auch 50 € mehr SuE-Zulage.

3.976,25 € – 5.492,12 €
Monatsbrutto in S 11a (Stufe 1 bis 6, Vollzeit, inkl. 130 € SuE-Zulage)

Gehaltstabelle S 11a — gültig ab 01.02.2026

Monatsbrutto S 11a nach Erfahrungsstufe (Vollzeit)
StufeTabellenentgeltSuE-ZulageGesamt brutto
Stufe 13.846,25+ 130,003.976,25
Stufe 24.106,12+ 130,004.236,12
Stufe 34.291,48+ 130,004.421,48
Stufe 44.766,33+ 130,004.896,33
Stufe 55.138,69+ 130,005.268,69
Stufe 65.362,12+ 130,005.492,12

Stufenaufstieg: Stufe 1 → 2: +260 € · Stufe 2 → 3: +185 € · Stufe 3 → 4: +475 € · Stufe 4 → 5: +372 € · Stufe 5 → 6: +223 €. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten verkürzte Laufzeiten — 15 statt 17 Jahre bis zur Endstufe.

Was bleibt netto?

Beispielrechnung nach amtlichem Programmablaufplan (PAP 2026) — Steuerklasse I, gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos, ohne Kirchensteuer, Vollzeit:

Brutto (inkl. Zulage) und geschätztes Netto je Stufe
StufeBruttoNetto (≈)
Stufe 13.976,25≈ 2.592,75
Stufe 24.236,12≈ 2.731,76
Stufe 34.421,48≈ 2.829,89
Stufe 44.896,33≈ 3.076,96
Stufe 55.268,69≈ 3.266,58
Stufe 65.492,12≈ 3.378,58

Drei typische Situationen

Berufseinstieg, ledig (Stufe 1, Vollzeit, Steuerklasse I)
3.976,25 € brutto → ≈ 2.592,75 € netto
Berufserfahren, verheiratet, zwei Kinder (Stufe 4, Vollzeit, Steuerklasse III)
4.896,33 € brutto → ≈ 3.481,83 € netto
Teilzeit 75 % (Stufe 3, Steuerklasse I)
3.316,11 € brutto → ≈ 2.231,52 € netto

Das eigene Szenario — Steuerklasse, Bundesland, Kinder, Beschäftigungsumfang — lässt sich im Rechner durchspielen:

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Was der Sprung nach S 11b wirklich bringt

Anders als bei den meisten Aufstiegen in der Anlage 33 kommen bei S 11a → S 11b zwei Effekte zusammen: das höhere Tabellenentgelt und die höhere SuE-Zulage. Beschäftigte in S 11b, S 12, S 14 und S 15 erhalten 180 € statt 130 € monatlich.

Rechnung Stufe 1: 69 € mehr Tabellenentgelt + 50 € mehr SuE-Zulage = rund 119 € brutto monatlich. Bemerkenswert: Der Tabellenabstand bleibt über alle Stufen nahezu konstant (Stufe 6: rund 78 €) — der eigentliche Hebel ist hier die Zulage, nicht die Tabelle.

Die Abgrenzung ist keine Formalie: Ob die eigene Tätigkeit als „schwierig" im Sinne der Tätigkeitsmerkmale gilt, entscheidet sich an der konkreten Aufgabenbeschreibung — nicht am Arbeitgeber und nicht am Abschluss. Die typischen Felder stehen auf der S 11b-Seite.

Zählt das Studium für die Stufenzuordnung?

Nein — für die Erfahrungsstufe zählt einschlägige Berufserfahrung, nicht das Studium selbst. Wer nach dem Anerkennungsjahr direkt einsteigt, beginnt in Stufe 1. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Zuordnung zu Stufe 2, mit drei Jahren in der Regel zu Stufe 3.

Ob das Anerkennungsjahr als Berufserfahrung zählt, handhaben Träger unterschiedlich — der Unterschied zwischen Stufe 1 und Stufe 2 beträgt rund 260 € monatlich und setzt sich über die gesamte Laufbahn fort. Vor Vertragsunterschrift klären.

Wer wird in S 11a eingruppiert?

In S 11a eingruppiert sind Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit — etwa in der Familienhilfe, der allgemeinen Jugendarbeit oder der Beratung. Bei schwieriger Tätigkeit (z. B. Schulsozialarbeit, Suchtkrankenhilfe) ist S 11b einschlägig, bei besonders schwieriger Tätigkeit S 12. Maßgeblich ist immer die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

Der Aufstieg nach S 11b erfolgt bei schwieriger Tätigkeit — etwa in der Schulsozialarbeit, der Suchtkrankenhilfe oder vergleichbaren Feldern.

Jahressonderzahlung

Zusätzlich zum Monatsentgelt gibt es die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33: Sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt, Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember; für Monate ohne Entgeltanspruch wird gezwölftelt. In die Bemessung fließt neben dem Tabellenentgelt auch die SuE-Zulage ein. Zuletzt betrug der Satz in den Gruppen S 2 bis S 9 84,51 % und in S 10 bis S 18 70,28 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts; im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — für die Anlage 33 ist die Übernahme durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas maßgeblich.

Häufige Fragen zum Gehalt in S 11a

Nach Entgeltgruppe S 11a der AVR Anlage 33 zwischen 3.976,25 € (Stufe 1) und 5.492,12 € (Stufe 6) brutto monatlich — inklusive der SuE-Zulage von 130 €, Vollzeit. Bei schwieriger Tätigkeit (S 11b) liegt die Spanne höher, dort gibt es zusätzlich 180 € statt 130 € Zulage. Im November kommt die Jahressonderzahlung hinzu.

In S 11a beträgt die SuE-Zulage 130 € monatlich, bei Teilzeit anteilig. Erst ab S 11b — also bei schwieriger Tätigkeit — steigt sie auf 180 €.

S 11a ist die Basisgruppe für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. S 11b setzt eine schwierige Tätigkeit voraus — klassisch die Schulsozialarbeit oder die Suchtkrankenhilfe. In Stufe 1 macht der Unterschied rund 119 € brutto aus (Tabellenentgelt plus Zulagendifferenz).

Das handhaben Träger unterschiedlich. Wird es anerkannt, erfolgt die Einstellung direkt in Stufe 2 (4.236,12 €) statt Stufe 1 — ein Unterschied von rund 260 € monatlich, der sich über die gesamte Laufbahn fortsetzt. Vor Vertragsunterschrift klären.

Nein. Leitungen kleiner Kitas (unter 40 Plätze) sind in S 9 eingruppiert, ab 40 Plätzen greift S 13. Mit der Durchschnittsbelegung steigt die Gruppe weiter bis S 18 — Details auf der Kita-Leitungs-Seite.

Quellen & Methodik: Entgeltwerte aus der Vergütungstabelle zur Anlage 33 der AVR Caritas, gültig 01.02.2026 – 31.03.2027 (Beschluss der Bundeskommission, +2,8 %); Stufenlaufzeiten gemäß SuE-Beschluss mit Wirkung zum 01.10.2024; Zulagen für Gruppenleitung und Leitungskräfte gemäß Beschluss der Bundeskommission vom 05.06.2025. Netto-Werte berechnet nach dem amtlichen Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF), validiert gegen den amtlichen BMF-Steuerrechner. Zuletzt geprüft: 17.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist allein die Gehaltsabrechnung.