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Entgelttabelle 2026 · AVR Caritas Anlage 33

Entgeltgruppe S 13: Gehalt für Kita-Leitungen 2026

Die Entgeltgruppe S 13 ist die Einstiegs-Leitungsgruppe der Anlage 33: Sie gilt für Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten ab einer Durchschnittsbelegung von 40 Plätzen. Mit der Einrichtungsgröße steigt die Eingruppierung bis hinauf zur S 18 — und seit Juni 2025 kommt für Leitungen eine neue Zulage von mindestens 180 € hinzu.

4.108,03 € – 5.603,83 €
Monatsbrutto in S 13 (Stufe 1 bis 6, Vollzeit, inkl. 130 € SuE-Zulage)

Gehaltstabelle S 13 — gültig ab 01.02.2026

Monatsbrutto S 13 nach Erfahrungsstufe (Vollzeit)
StufeTabellenentgeltSuE-ZulageGesamt brutto
Stufe 13.978,03+ 130,004.108,03
Stufe 24.248,70+ 130,004.378,70
Stufe 34.617,39+ 130,004.747,39
Stufe 44.915,26+ 130,005.045,26
Stufe 55.287,64+ 130,005.417,64
Stufe 65.473,83+ 130,005.603,83

Stufenaufstieg: Stufe 1 → 2: +271 € · Stufe 2 → 3: +369 € · Stufe 3 → 4: +298 € · Stufe 4 → 5: +372 € · Stufe 5 → 6: +186 €. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten verkürzte Laufzeiten — 15 statt 17 Jahre bis zur Endstufe.

Was bleibt netto?

Beispielrechnung nach amtlichem Programmablaufplan (PAP 2026) — Steuerklasse I, gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos, ohne Kirchensteuer, Vollzeit:

Brutto (inkl. Zulage) und geschätztes Netto je Stufe
StufeBruttoNetto (≈)
Stufe 14.108,03≈ 2.663,45
Stufe 24.378,70≈ 2.807,33
Stufe 34.747,39≈ 3.000,08
Stufe 45.045,26≈ 3.153,25
Stufe 55.417,64≈ 3.341,39
Stufe 65.603,83≈ 3.434,08

Drei typische Situationen

Berufseinstieg, ledig (Stufe 1, Vollzeit, Steuerklasse I)
4.108,03 € brutto → ≈ 2.663,45 € netto
Berufserfahren, verheiratet, zwei Kinder (Stufe 4, Vollzeit, Steuerklasse III)
5.045,26 € brutto → ≈ 3.568,47 € netto
Teilzeit 75 % (Stufe 3, Steuerklasse I)
3.560,54 € brutto → ≈ 2.366,54 € netto

Das eigene Szenario — Steuerklasse, Bundesland, Kinder, Beschäftigungsumfang — lässt sich im Rechner durchspielen:

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Die Größenstaffel: welche Gruppe bei welcher Kita-Größe?

Die Eingruppierung von Kita-Leitungen richtet sich nach der Durchschnittsbelegung der Einrichtung. Die komplette Staffel:

Eingruppierung von Kita-Leitungen nach Durchschnittsbelegung
PlätzeEntgeltgruppeStufe 1 (inkl. Zulage)
unter 40S 93.778,68 €
ab 40S 134.108,03 €
ab 70S 154.292,68 €
ab 100S 164.263,29 €
ab 130S 174.352,39 €
ab 180S 184.720,52 €

Ab S 16 entfällt die SuE-Zulage — die Werte dort sind reine Tabellenentgelte. Der Sprung von S 13 auf S 15 bei 70 Plätzen ist mit rund 185 € brutto der größte Einzelschritt der Leitungslaufbahn.

Was zählt als Durchschnittsbelegung?

Maßgeblich sind die vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze des vorangegangenen Kalenderjahres — also die vertraglich vergebenen Plätze, nicht die Zahl der tatsächlich anwesenden Kinder. Das ist ein wichtiger Unterschied: Krankheitsbedingte Fehlzeiten oder kurzfristig unbesetzte Plätze ändern die Eingruppierung nicht.

Praxishinweis: Wer knapp über einer Schwelle liegt, sollte die Belegungszahlen des Vorjahres kennen — sie entscheiden über mehrere hundert Euro monatlich. Bei geringfügigem Absinken der Belegung besteht in der Regel Schutz vor Rückgruppierung; die Details regelt der Träger.

Neu seit Juni 2025: Zulage für Leitungskräfte

Mit Beschluss der Bundeskommission vom 5. Juni 2025 wurde für Leitungskräfte und deren bestellte ständige Stellvertreter eine neue Zulage von mindestens 180 € eingeführt (geregelt in Ziffer 32 der Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen, Anhang B der Anlage 33). Zugleich wurde die Gruppenleiterzulage auf mindestens 180 € erhöht.

Es handelt sich um eine Kann-Zulage — ob und in welcher Höhe sie gezahlt wird, entscheidet der Träger. Nachfragen lohnt sich: 180 € monatlich sind über 2.100 € im Jahr.

Wer wird in S 13 eingruppiert?

In S 13 eingruppiert sind Leitungen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen sowie ständige Vertretungen der Leitung in Einrichtungen ab 70 Plätzen. Leitungen kleinerer Einrichtungen (unter 40 Plätze) fallen in die S 9.

Ab einer Durchschnittsbelegung von 70 Plätzen erfolgt die Eingruppierung in S 15, ab 100 Plätzen in S 16, ab 130 in S 17 und ab 180 Plätzen in S 18.

Jahressonderzahlung

Zusätzlich zum Monatsentgelt gibt es die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33: Sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt, Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember; für Monate ohne Entgeltanspruch wird gezwölftelt. In die Bemessung fließt neben dem Tabellenentgelt auch die SuE-Zulage ein. Zuletzt betrug der Satz in den Gruppen S 2 bis S 9 84,51 % und in S 10 bis S 18 70,28 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts; im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — für die Anlage 33 ist die Übernahme durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas maßgeblich.

Häufige Fragen zum Gehalt in S 13

Nach Entgeltgruppe S 13 der AVR Anlage 33 zwischen 4.108,03 € (Stufe 1) und 5.603,83 € (Stufe 6) brutto monatlich — inklusive SuE-Zulage von 130 €, Vollzeit. S 13 gilt ab 40 Plätzen; bei größeren Einrichtungen greifen die höheren Gruppen bis S 18. Hinzu kommen die Jahressonderzahlung und gegebenenfalls die neue Leitungszulage von mindestens 180 €.

Nach Durchschnittsbelegung: unter 40 Plätze S 9, ab 40 S 13, ab 70 S 15, ab 100 S 16, ab 130 S 17 und ab 180 Plätzen S 18. Der Sprung von S 13 auf S 15 bei 70 Plätzen ist mit rund 185 € der größte Einzelschritt.

Die vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze des vorangegangenen Kalenderjahres — also vertraglich vergebene Plätze, nicht tatsächlich anwesende Kinder. Bei geringfügigem Absinken besteht in der Regel Schutz vor Rückgruppierung.

Ja, wenn die Einrichtung eine Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen hat. Reine Urlaubs- oder Abwesenheitsvertretung zählt nicht — es braucht eine förmliche Bestellung als ständige Vertretung.

Ja, seit dem Beschluss der Bundeskommission vom 5. Juni 2025: eine Kann-Zulage von mindestens 180 € für Leitungskräfte und deren bestellte ständige Stellvertreter. Ob sie gezahlt wird, entscheidet der Träger — nachfragen lohnt sich.

Quellen & Methodik: Entgeltwerte aus der Vergütungstabelle zur Anlage 33 der AVR Caritas, gültig 01.02.2026 – 31.03.2027 (Beschluss der Bundeskommission, +2,8 %); Stufenlaufzeiten gemäß SuE-Beschluss mit Wirkung zum 01.10.2024; Zulagen für Gruppenleitung und Leitungskräfte gemäß Beschluss der Bundeskommission vom 05.06.2025. Netto-Werte berechnet nach dem amtlichen Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF), validiert gegen den amtlichen BMF-Steuerrechner. Zuletzt geprüft: 17.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist allein die Gehaltsabrechnung.