Erzieher-Gehalt 2026 bei der Caritas: S 8a und S 8b
Für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher kennt die Anlage 33 der AVR Caritas zwei Entgeltgruppen: S 8a als Basisgruppe und S 8b bei besonders schwieriger Tätigkeit. Wo genau die Grenze verläuft, ist der häufigste Streitpunkt der Eingruppierung — und ein Unterschied, der in der Endstufe rund 522 € im Monat ausmacht. Diese Seite zeigt beide Gruppen im Vergleich, was netto übrig bleibt und wie der Weg zur Gruppenleitung oder Kita-Leitung finanziell aussieht.
Gehaltstabelle: S 8a und S 8b im Vergleich
Die monatlichen Tabellenentgelte 2026 (gültig 01.02.2026 – 31.03.2027). Zu jedem Wert kommt die SuE-Zulage von 130 € hinzu, bei Teilzeit anteilig.
| Stufe | S 8a (Basis) | S 8b (bes. schwierig) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.509,44 | 3.578,87 | + 69 |
| Stufe 2 | 3.738,13 | 3.812,64 | + 75 |
| Stufe 3 | 3.976,82 | 4.091,94 | + 115 |
| Stufe 4 | 4.207,08 | 4.503,48 | + 296 |
| Stufe 5 | 4.432,16 | 4.892,59 | + 460 |
| Stufe 6 | 4.668,84 | 5.190,90 | + 522 |
Auffällig: In Stufe 1 trennt beide Gruppen nur rund 69 € — ab Stufe 4 öffnet sich die Schere deutlich, bis auf rund 522 € in Stufe 6.
Die Abgrenzung S 8a / S 8b — worum gestritten wird
S 8b verlangt eine besonders schwierige fachliche Tätigkeit, die mindestens die Hälfte der Arbeitszeit ausmacht. In der Praxis fallen darunter typischerweise Integrations- und Sprachförderung, die Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft sowie die Arbeit in Gruppen mit erhöhtem Förderbedarf.
Was bleibt netto? Die S 8a über alle Stufen
Beispielrechnung nach amtlichem Programmablaufplan (PAP 2026) — Steuerklasse I, gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos, ohne Kirchensteuer, Vollzeit:
| Stufe | Brutto | Netto (≈) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.639,44 | ≈ 2.409,86 |
| Stufe 2 | 3.868,13 | ≈ 2.534,31 |
| Stufe 3 | 4.106,82 | ≈ 2.662,84 |
| Stufe 4 | 4.337,08 | ≈ 2.785,35 |
| Stufe 5 | 4.562,16 | ≈ 2.903,72 |
| Stufe 6 | 4.798,84 | ≈ 3.026,68 |
Vier typische Situationen
Das eigene Szenario — Steuerklasse, Bundesland, Kinder, Beschäftigungsumfang — lässt sich im Rechner durchspielen:
Jetzt Brutto & Netto berechnenDer Aufstiegspfad: von S 8a bis zur Kita-Leitung
Jede Station ist ein messbarer Gehaltssprung (Tabellenentgelt Stufe 1):
- S 8a · Erzieher mit staatlicher Anerkennung
3.509,44 € — Basis - S 8b · Besonders schwierige Tätigkeit (Integration, Kinderschutz)
+ 69 € → 3.578,87 € · in Stufe 6 bereits + 522 € - S 9 · Ständige Gruppenleitung, Heilpädagogen
+ 70 € → 3.648,68 € · zur S 9-Seite - S 13 · Kita-Leitung ab 40 Plätzen
+ 329 € → 3.978,03 € · zur Kita-Leitungs-Seite
Zusätzlich zur Gruppenleitung gibt es seit dem Beschluss der Bundeskommission vom 5. Juni 2025 eine Gruppenleiterzulage von mindestens 180 € sowie eine neue Zulage für Leitungskräfte und deren bestellte ständige Stellvertreter, ebenfalls mindestens 180 €.
Wer wird wo eingruppiert?
S 8a — die Basisgruppe
Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher mit entsprechender Tätigkeit — der Klassiker in Kindertagesstätten, Horten und der offenen Ganztagsbetreuung. Ebenfalls in dieser Gruppe: Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung sowie Arbeitserzieher und geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mit jeweils entsprechender Tätigkeit.
S 8b — besonders schwierige Tätigkeit
Erzieherinnen und Erzieher, deren Tätigkeit sich durch besondere fachliche Schwierigkeit aus der S 8a heraushebt — in der Praxis etwa Facherzieher für Integration oder Sprachförderung, Kinderschutzfachkräfte oder Fachkräfte in Gruppen mit erhöhtem Förderbedarf. Voraussetzung: Die besonders schwierigen Tätigkeiten machen mindestens die Hälfte der Arbeitszeit aus.
Wer aus der Kinderpflege kommt: Der Sprung von S 3 (anerkannte Kinderpfleger) nach S 8a bringt in Stufe 1 rund 390 € mehr — mehr dazu auf der Kinderpfleger-Gehaltsseite.
Zulagen und Jahressonderzahlung
Neben dem Tabellenentgelt erhalten alle Beschäftigten der Anlage 33 die SuE-Zulage von 130 € monatlich (S 2 bis S 11a), bei Teilzeit anteilig. Wer mindestens 15 % der Tätigkeit in der Praxisanleitung eingesetzt ist, bekommt zusätzlich 70 € monatlich — beide Zulagen gelten seit dem 1. Januar 2023.
Die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33 wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt, Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember; für Monate ohne Entgeltanspruch wird gezwölftelt. In die Bemessung fließt neben dem Tabellenentgelt auch die SuE-Zulage ein. Zuletzt betrug der Satz in den Gruppen S 2 bis S 9 84,51 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts; im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — für die Anlage 33 ist die Übernahme durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas maßgeblich.
Häufige Fragen zum Erzieher-Gehalt
In der Basisgruppe S 8a zwischen 3.639,44 € (Stufe 1, Berufseinstieg) und 4.798,84 € (Stufe 6) brutto im Monat — jeweils inklusive der SuE-Zulage von 130 €, Vollzeit. Bei besonders schwieriger Tätigkeit (S 8b) sind es 3.708,87 € bis 5.320,90 €. Hinzu kommt die Jahressonderzahlung im November.
S 8a ist die Basisgruppe für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher mit entsprechender Tätigkeit. S 8b setzt eine besonders schwierige fachliche Tätigkeit voraus, die mindestens die Hälfte der Arbeitszeit ausmacht — typischerweise Integrations- oder Sprachförderung, Kinderschutz oder Gruppen mit erhöhtem Förderbedarf. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht die Stellenbezeichnung. Diese Abgrenzung ist in der Praxis der häufigste Streitpunkt der Eingruppierung.
In Stufe 1 rund 69 € mehr Tabellenentgelt im Monat — überschaubar. Der Abstand wächst aber mit jeder Stufe deutlich: In Stufe 6 sind es rund 522 € monatlich. Über ein Berufsleben summiert sich die Höhergruppierung damit erheblich.
Wer mindestens 15 % der Tätigkeit in der Praxisanleitung eingesetzt ist, erhält seit dem 1. Januar 2023 zusätzlich 70 € monatlich (bei Teilzeit anteilig). Bei Stufe 3 in S 8a bedeutet das netto rund 37 € mehr im Monat — die Zulage kommt also nicht voll an, weil sie steuer- und beitragspflichtig ist.
Ja. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Einstellung direkt in Stufe 2 (3.868,13 €), mit drei Jahren in der Regel in Stufe 3 (4.106,82 €). Eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zählt als ein Jahr Berufserfahrung. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten verkürzte Stufenlaufzeiten: 15 statt 17 Jahre bis zur Endstufe.
Ja, anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang. Bei einer 75-%-Stelle sind es 97,50 € statt 130 €, bei 50 % genau 65 € monatlich. Auch das Tabellenentgelt wird anteilig gezahlt.
Die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33 wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt; Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember, für Monate ohne Entgeltanspruch wird gezwölftelt. In die Bemessung fließt neben dem Tabellenentgelt auch die SuE-Zulage ein. Zuletzt betrug der Satz in den Gruppen S 2 bis S 9 84,51 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts. Im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — ob und wann die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas dies für die Anlage 33 übernimmt, ist deren Beschluss vorbehalten.