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Entgelttabelle 2026 · AVR Caritas Anlage 33

Erzieher-Gehalt 2026 bei der Caritas: S 8a und S 8b

Für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher kennt die Anlage 33 der AVR Caritas zwei Entgeltgruppen: S 8a als Basisgruppe und S 8b bei besonders schwieriger Tätigkeit. Wo genau die Grenze verläuft, ist der häufigste Streitpunkt der Eingruppierung — und ein Unterschied, der in der Endstufe rund 522 € im Monat ausmacht. Diese Seite zeigt beide Gruppen im Vergleich, was netto übrig bleibt und wie der Weg zur Gruppenleitung oder Kita-Leitung finanziell aussieht.

3.639,44 € – 5.320,90 €
Monatsbrutto S 8a und S 8b (Stufe 1 bis 6, Vollzeit, inkl. 130 € SuE-Zulage)

Gehaltstabelle: S 8a und S 8b im Vergleich

Die monatlichen Tabellenentgelte 2026 (gültig 01.02.2026 – 31.03.2027). Zu jedem Wert kommt die SuE-Zulage von 130 € hinzu, bei Teilzeit anteilig.

Monatliches Tabellenentgelt in Euro (Vollzeit, ohne Zulage)
StufeS 8a (Basis)S 8b (bes. schwierig)Differenz
Stufe 13.509,443.578,87+ 69
Stufe 23.738,133.812,64+ 75
Stufe 33.976,824.091,94+ 115
Stufe 44.207,084.503,48+ 296
Stufe 54.432,164.892,59+ 460
Stufe 64.668,845.190,90+ 522

Auffällig: In Stufe 1 trennt beide Gruppen nur rund 69 € — ab Stufe 4 öffnet sich die Schere deutlich, bis auf rund 522 € in Stufe 6.

Die Abgrenzung S 8a / S 8b — worum gestritten wird

S 8b verlangt eine besonders schwierige fachliche Tätigkeit, die mindestens die Hälfte der Arbeitszeit ausmacht. In der Praxis fallen darunter typischerweise Integrations- und Sprachförderung, die Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft sowie die Arbeit in Gruppen mit erhöhtem Förderbedarf.

Worauf es ankommt: Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht die Stellenbezeichnung und nicht die Zusatzqualifikation allein. Wer eine Fachkraft-Weiterbildung hat, sie aber nicht überwiegend einsetzt, bleibt in S 8a. Umgekehrt kann auch ohne formale Zusatzqualifikation S 8b einschlägig sein, wenn die Tätigkeit die Merkmale erfüllt. Im Zweifel lohnt der Blick in die eigene Eingruppierungsmitteilung und das Gespräch mit der Mitarbeitervertretung.

Was bleibt netto? Die S 8a über alle Stufen

Beispielrechnung nach amtlichem Programmablaufplan (PAP 2026) — Steuerklasse I, gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos, ohne Kirchensteuer, Vollzeit:

Brutto (inkl. SuE-Zulage) und geschätztes Netto je Stufe
StufeBruttoNetto (≈)
Stufe 13.639,44≈ 2.409,86
Stufe 23.868,13≈ 2.534,31
Stufe 34.106,82≈ 2.662,84
Stufe 44.337,08≈ 2.785,35
Stufe 54.562,16≈ 2.903,72
Stufe 64.798,84≈ 3.026,68

Vier typische Situationen

Berufseinstieg, ledig (S 8a, Stufe 1, Vollzeit, Steuerklasse I)
3.639,44 € brutto → ≈ 2.409,86 € netto
Berufserfahren, verheiratet, zwei Kinder (S 8a, Stufe 4, Vollzeit, Steuerklasse III)
4.337,08 € brutto → ≈ 3.153,80 € netto
Teilzeit 75 % (S 8a, Stufe 3, Steuerklasse I) — der Kita-Klassiker
3.080,12 € brutto → ≈ 2.099,52 € netto
Mit Praxisanleitung (S 8a, Stufe 3, Vollzeit, + 70 € Zulage)
4.176,82 € brutto → ≈ 2.700,19 € netto (≈ 37 € netto mehr)

Das eigene Szenario — Steuerklasse, Bundesland, Kinder, Beschäftigungsumfang — lässt sich im Rechner durchspielen:

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Der Aufstiegspfad: von S 8a bis zur Kita-Leitung

Jede Station ist ein messbarer Gehaltssprung (Tabellenentgelt Stufe 1):

Zusätzlich zur Gruppenleitung gibt es seit dem Beschluss der Bundeskommission vom 5. Juni 2025 eine Gruppenleiterzulage von mindestens 180 € sowie eine neue Zulage für Leitungskräfte und deren bestellte ständige Stellvertreter, ebenfalls mindestens 180 €.

Wer wird wo eingruppiert?

S 8a — die Basisgruppe

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher mit entsprechender Tätigkeit — der Klassiker in Kindertagesstätten, Horten und der offenen Ganztagsbetreuung. Ebenfalls in dieser Gruppe: Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung sowie Arbeitserzieher und geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mit jeweils entsprechender Tätigkeit.

S 8b — besonders schwierige Tätigkeit

Erzieherinnen und Erzieher, deren Tätigkeit sich durch besondere fachliche Schwierigkeit aus der S 8a heraushebt — in der Praxis etwa Facherzieher für Integration oder Sprachförderung, Kinderschutzfachkräfte oder Fachkräfte in Gruppen mit erhöhtem Förderbedarf. Voraussetzung: Die besonders schwierigen Tätigkeiten machen mindestens die Hälfte der Arbeitszeit aus.

Wer aus der Kinderpflege kommt: Der Sprung von S 3 (anerkannte Kinderpfleger) nach S 8a bringt in Stufe 1 rund 390 € mehr — mehr dazu auf der Kinderpfleger-Gehaltsseite.

Zulagen und Jahressonderzahlung

Neben dem Tabellenentgelt erhalten alle Beschäftigten der Anlage 33 die SuE-Zulage von 130 € monatlich (S 2 bis S 11a), bei Teilzeit anteilig. Wer mindestens 15 % der Tätigkeit in der Praxisanleitung eingesetzt ist, bekommt zusätzlich 70 € monatlich — beide Zulagen gelten seit dem 1. Januar 2023.

Die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33 wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt, Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember; für Monate ohne Entgeltanspruch wird gezwölftelt. In die Bemessung fließt neben dem Tabellenentgelt auch die SuE-Zulage ein. Zuletzt betrug der Satz in den Gruppen S 2 bis S 9 84,51 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts; im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — für die Anlage 33 ist die Übernahme durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas maßgeblich.

Häufige Fragen zum Erzieher-Gehalt

In der Basisgruppe S 8a zwischen 3.639,44 € (Stufe 1, Berufseinstieg) und 4.798,84 € (Stufe 6) brutto im Monat — jeweils inklusive der SuE-Zulage von 130 €, Vollzeit. Bei besonders schwieriger Tätigkeit (S 8b) sind es 3.708,87 € bis 5.320,90 €. Hinzu kommt die Jahressonderzahlung im November.

S 8a ist die Basisgruppe für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher mit entsprechender Tätigkeit. S 8b setzt eine besonders schwierige fachliche Tätigkeit voraus, die mindestens die Hälfte der Arbeitszeit ausmacht — typischerweise Integrations- oder Sprachförderung, Kinderschutz oder Gruppen mit erhöhtem Förderbedarf. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht die Stellenbezeichnung. Diese Abgrenzung ist in der Praxis der häufigste Streitpunkt der Eingruppierung.

In Stufe 1 rund 69 € mehr Tabellenentgelt im Monat — überschaubar. Der Abstand wächst aber mit jeder Stufe deutlich: In Stufe 6 sind es rund 522 € monatlich. Über ein Berufsleben summiert sich die Höhergruppierung damit erheblich.

Wer mindestens 15 % der Tätigkeit in der Praxisanleitung eingesetzt ist, erhält seit dem 1. Januar 2023 zusätzlich 70 € monatlich (bei Teilzeit anteilig). Bei Stufe 3 in S 8a bedeutet das netto rund 37 € mehr im Monat — die Zulage kommt also nicht voll an, weil sie steuer- und beitragspflichtig ist.

Ja. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Einstellung direkt in Stufe 2 (3.868,13 €), mit drei Jahren in der Regel in Stufe 3 (4.106,82 €). Eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zählt als ein Jahr Berufserfahrung. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten verkürzte Stufenlaufzeiten: 15 statt 17 Jahre bis zur Endstufe.

Ja, anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang. Bei einer 75-%-Stelle sind es 97,50 € statt 130 €, bei 50 % genau 65 € monatlich. Auch das Tabellenentgelt wird anteilig gezahlt.

Die Jahressonderzahlung nach § 15 der Anlage 33 wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt; Voraussetzung ist ein Dienstverhältnis am 1. Dezember, für Monate ohne Entgeltanspruch wird gezwölftelt. In die Bemessung fließt neben dem Tabellenentgelt auch die SuE-Zulage ein. Zuletzt betrug der Satz in den Gruppen S 2 bis S 9 84,51 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts. Im TVöD SuE gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % — ob und wann die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas dies für die Anlage 33 übernimmt, ist deren Beschluss vorbehalten.

Quellen & Methodik: Entgeltwerte aus der Vergütungstabelle zur Anlage 33 der AVR Caritas, gültig 01.02.2026 – 31.03.2027 (Beschluss der Bundeskommission, +2,8 %); Stufenlaufzeiten gemäß SuE-Beschluss mit Wirkung zum 01.10.2024; Zulagen für Gruppenleitung und Leitungskräfte gemäß Beschluss der Bundeskommission vom 05.06.2025. Netto-Werte berechnet nach dem amtlichen Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF), validiert gegen den amtlichen BMF-Steuerrechner. Zuletzt geprüft: 17.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist allein die Gehaltsabrechnung.